Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht - regelt rechtliche Angelegenheiten
Benennen Sie eine oder mehrere Person Ihres Vertrauens, die für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können, bestimmte oder alle Angelegenheiten nach deutschem Recht (z.B. Finanzen, Verträge) für Sie regeln. Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung (§ 1896 BGB) vermieden werden.
Liegt keine oder nur auf bestimmte Bereiche ausgestellte Vorsorgevollmacht vor, entscheidet in der jeweiligen Situation ein gerichtliches Betreuungsverfahren.
- Haben Sie das 18. Lebensjahr erreicht, ist es für eine Vorsorgevollmacht nie zu früh. Empfehlung: "Frühzeitig und schriftlich"
- Eine wirksame Vollmacht kann nur von geschäftsfähigen Personen ausgestellt werden
- Sie können Ihre Vorsorgevollmacht jederzeit mündlich wiederrufen, jedoch ist es wichtig, von den Vertretern die schriftlichen Exemplare zurück zu forden
- Auch eine Vorsorgevollmacht muss keine notarielle Vorsorgeurkunde sein, außer die Vollmacht bezieht sich auf den Erwerb oder die Veräußerung von Grundbesitz oder die Aufnahme von Verbraucherdarlehen
Sicherlich haben auch Sie noch viele Fragen zu einer Vorsorgevollmacht. Unser Team informiert Sie gerne.
Wir bitten um schriftliche oder telefonische Terminvereinbarung.