Patientenverfügung - regelt medizinische Angelegenheiten
Eine Patientenverfügung legen Sie für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können, vorsorglich fest, welche medizinischen Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Die benannten Vertreter sind nur berechtigt, medizinische Angelegenheiten zu regeln.

... weitere Infos zur Patientenverfügung

 

Vorsorgevollmacht - regelt rechtliche Angelegenheiten
Benenen Sie eine oder mehrere Person Ihres Vertrauens, die für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können, bestimmte oder alle Angelegenheiten nach deutschem Recht (z.B. Finanzen, Verträge) für Sie regeln. Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung (§ 1896 BGB) vermieden werden.

... weitere Infos zur Vorsorgevollmacht

 

Wichtig zu wissen:

  • Haben Sie das 18. Lebensjahr erreicht, ist es für eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht nie zu früh. Empfehlung: "Frühzeitig und schriftlich"
  • Eine wirksame Vollmacht kann nur von geschäftsfähigen, Personen ausgestellt werden
  • Sie können Ihre Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung jederzeit mündlich wiederrufen, jedoch ist es wichtig, von den Vertretern die schriftlichen Exemplare zurück zu forden
  • Eine Patientenverfügung muss keine notarielle Vorsorgeurkunde sein.
  • Auch eine Vorsorgevollmacht muss keine notarielle Vorsorgeurkunde sein, ausser die Vollmacht bezieht sich auf den Erwerb oder die Veräußerung von Grundbesitz oder die Aufnahme von Verbraucherdarlehen
  • Registrieren Sie Ihre Vorsorgevollmacht bei dem zentralen Vorsorgeregister

Sicherlich haben auch Sie noch viele Fragen zu einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. Unser Team berät sie gerne.

Wir bitten um telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung.

Justiz NRW

Vorsorgevollmacht

... wussten Sie, dass es im Krankheitsfall keine gesetzliche Vertretungsmacht von Ehegatten untereinander oder von Eltern gegenüber Kindern bzw. umgekehrt gibt? Haben Sie eine Vorsorgevollmacht, damit kein gerichtliches Betreuungsverfahren durchgeführt werden muss!

Zentrales Vorsorgeregister

Eine Vollmacht oder Patientenverfügung hilft nur dann, wenn sie auch bekannt ist. Damit ein Betreuungsgericht weiß, dass eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht existiert, ist eine Eintragung in das zentrale Vorsorgeregister notwendig. Jeder kann dort auch ohne Notar online seine privaten Vorsorgeurkunden registrieren.

... zur Registrierung

Telefon: 0 25 92 - 97 86 156

Kreisstraße 51

59379 Selm

 

Schreiben Sie uns

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... wussten Sie, dass es im Krankheitsfall keine gesetzliche Vertretungsmacht von Ehegatten untereinander oder von Eltern gegenüber Kindern bzw. umgekehrt gibt? Haben Sie eine Vorsorgevollmacht, damit kein gerichtliches Betreuungsverfahren durchgeführt werden muss!

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Eine Vollmacht oder Patientenverfügung hilft nur dann, wenn sie auch bekannt ist. Damit ein Betreuungsgericht weiß, dass eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht existiert, ist eine Eintragung in das zentrale Vorsorgeregister notwendig. Jeder kann dort auch ohne Notar online seine privaten Vorsorgeurkunden registrieren.

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